Rechtsprechung
SG Itzehoe, 26.05.2010 - S 10 AS 770/08 |
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 26.05.2010 - S 10 AS 770/08
- LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2011 - L 11 AS 76/10
- BSG, 14.02.2012 - B 4 AS 269/11 B
Wird zitiert von ...
- SG Würzburg, 13.07.2010 - S 2 SF 21/10
Ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Volljurist kann keine Gebühren nach dem …
In mehreren Klageverfahren vor dem Sozialgericht Würzburg (S 9 AS 245/06, S 9 AS 444/07, S 9 AS 660/06, S 10 AS 770/08 ER, S 9 AS 901/07 und 9 AS 322/07) machte der Kläger höhere Leistungen bzw. ein Tätigwerden der Beklagten geltend.Im Verfahren S 9 AS 245/06 verpflichtete die 9. Kammer des Sozialgerichts mit Beschluss vom 13.07.2007 die Beklagte, 9/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen, im Verfahren S 9 AS 444/07 erklärte sich die Beklagte am 19.07.2007 bereit, die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach zu übernehmen, im Verfahren S 9 AS 660/06 wurde die Beklagte mit Beschluss vom 26.04.2007 verpflichtet, die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten, im Verfahren S 10 AS 770/08 ER erklärte sich die Beklagte am 16.09.2008 bereit, die Kosten des Klägers dem Grunde nach zu erstatten, im Verfahren S 9 AS 901/07 verpflichtete die 9. Kammer die Beklagte mit Beschluss vom 12.12.2007, dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten und im Verfahren S 9 AS 322/07 erklärte sich die Beklagte bereit, die notwendigen und nachgewiesenen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.